Eine Forderung, die schon seit längerer Zeit aus der Praxis kommt, ist die Verkürzung des Schätzrhythmus. Die Einführung der Single-Step-Zuchtwertschätzung im April hat die technischen Voraussetzungen geschaffen, ab September 2021 auf einen zweiwöchigen Rhythmus umzustellen.
Die ab September neu eingeführten Zwischentermine unterscheiden sich technisch von den bisherigen Monatsterminen darin, dass hier nur folgende Tiere einbezogen werden:
- ohne Genotypen-Konflikte
- mit bekannten Eltern
- mit einem Maximalalter von 18 Monaten
Außerdem wird besonders auf eine hohe Qualität des Genotyps geachtet. Der Anteil der erfolgreich bestimmten Genotypen pro Tier (die sogenannte „Callrate“) muss mindestens 99 Prozent betragen.
Tiere, die aus technischen Gründen bei den Zwischenterminen zurückgestellt werden, werden in den darauffolgenden Monatstermin einbezogen.
Autor: Dr. Hermann Schwarzenbacher, ZuchtData